Doom erscheint ungeschnitten – stumpfen wir ab?

Doom 1 wurde 1993 indiziert, die Gewaltdarstellung war den damaligen Prüfern der BPjM zu heftig – auch, weil es menschliche Gegner gab. Die Indizierung wurde inzwischen rückgängig gemacht. Nun soll diesen Mai das Remake mit demselben Namen erscheinen. Direkt ungeschnitten und ab 18 Jahren. 

Wer sich den Trailer zum Spiel anschaut, der sieht sehr schnell, dass die Gewaltdarstellung alles übersteigt, was Doom im Jahr 1993 bieten konnte. Würde es rein nach diesem Kriterium gehen, dann hätte das neue Doom doch eigentlich geschnitten erscheinen oder auf den Index wandern müssen oder? Stumpfen wir etwa ab und akzeptieren daher deutlich gewaltlastigere Spiele, die teilweise sehr brutal sind?

Wann wird indiziert?

Ganz so einfach ist es nicht. Zwar ist unter den Indizierungsvoraussetzungen der BPjM zu lesen: „Gewalt- und Tötungshandlungen können für ein mediales Geschehen z.B. dann insgesamt prägend sein, wenn das Geschehen ausschließlich oder überwiegend auf dem Einsatz brutaler Gewalt bzw. auf Tötungshandlungen basiert und/oder wenn sie Gewalt in großem Stil und in epischer Breite schildern, und/oder wenn Gewalthandlungen, insbesondere Mord- und Metzelszenen, selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden.“ Doch dabei ist das Wort „kann“ ausschlaggebend. Denn in den Voraussetzungen wird weiter eingeschränkt und zwar auf den „Realitätsbezug von Gewaltdarstellungen“.  Dabei ist zu lesen „Grundsätzlich sind realistisch dargestellte Gewalthandlungen eher als jugendgefährdend einzustufen als solche, die Gewalt abstrakt darstellen. Handlungsumfelder, die jugendaffin sind oder nahe an der Lebenswirklichkeit sind, sind eher geeignet, jugendgefährdende Wirkungen zu verstärken, als solche, die in einen nicht jugendaffinen und/oder futuristischen oder fantastischen Handlungsrahmen eingebettet sind.“

Dies bedeutet also, dass Gewalt nicht gleich Gewalt ist. Ist diese übertrieben dargestellt in einem Szenario, das nicht besonders realistisch ist und wird diese Gewalt nicht an „Menschen“, sondern an Aliens oder Dämonen vorgenommen, dann muss eine Indizierung nicht zwingend erfolgen. Und das trifft auf Doom zu. So brutal es im Spiel auch zugeht, die Gewalt ist völlig überzogen dargestellt und wird in einem Science Fiction Szenario an Dämonen ausgeübt. Klar, dass dies ab 18 Jahren freigegeben sein muss, ein Indizierungsgrund liegt aber nicht wirklich vor. Und das ist gut so, denn auch, wenn Doom ein brutales Spiel ist, so ist es dennoch ein Computerspiel, in dem diese Gewalt alles andere als „realistisch“ dargestellt wird.

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2 Kommentare

  1. Hmm, also ich sehe das persönlich irgendwie anders – eine Gewaltdarstellung ist eine Gewaltdarstellung, egal ob im Film á la „nur erlebend“ oder in einem Videospiel á la „auslebend“ und da spielt es doch eigentlich keine Rolle gegen was nun genau die Gewalt ausgeübt wird.

    Nachdem ich mir dann auch noch den Trailer angesehen habe, aber sorry, da sind schon ganz andere Spiele, wegen bedeutend weniger auf dem Index gelandet und das nicht schon vor 20 Jahren.

    Verstehe mich nicht falsch, verhältnismäßige Gewaltdarstellung zur Unterstützung des Szenarios kann durchaus stimmungsvoll und gut umgesetzt sein, aber wenn es nur darum geht Gewalt zu zeigen, dann finde ich das nicht mehr brauchbar – deswegen wurden die SAW-Filme auch immer schlechter.

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