Klamotten beim Baden geklaut, Staatsschutz ermittelt für AfD Gauland

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Dem AfD-Spitzenpolitiker Alexander Gauland wurde beim Baden an einer inoffiziellen Badestelle die Kleidung entwendet, nun ermittelt der Staatsschutz. Wenn ein Kinderstreich Steuergelder verschlingt.

Ich war im ersten Moment doch ein wenig irritiert als ich die Meldung gelesen habe das der Staatsschutz für Alexander Gauland ermittelt, weil ihm seine Klamotten beim Baden gestohlen wurden.

Aufgewachsen bin ich in einem mittelgroßen Dorf, mit mehreren Seen, das heißt: im Sommer war man dort permanent, hat den Bauch in die Sonne gestreckt und sich mit mehr oder minder kunstvollen Schwimmbewegungen abgekühlt. Auch da ist es immer mal wieder vorgekommen das einem die Klamotten gestohlen wurden, doch da hat nie der Staatsschutz ermittelt, in den seltensten Fällen die Polizei, eben, weil es dann doch wichtigeres gibt und die Staatsdiener sowieso überlastet sind.

Nicht falsch verstehen: An dieser Stelle befürworte ich den Diebstahl in keiner Weise, jedoch finde ich die Reaktion ein wenig unverhältnismäßig. Also habe ich mich mal informiert in welchen Fällen der Staatsschutz denn ermittelt, denn, für mein persönliches Verständnis wäre maximal die Polizei zuständig.

Ab wann ermittelt der Staatsschutz?[1]

Der Staatsschutz ermittelt in eigentlich nur 3 „Rahmenfällen“, die sich aber noch in sich unterscheiden. So gibt es einmal den Rahmen der politischen Kriminalität, wie zum Beispiel Friedensverrat oder Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats. Dieser Rahmen wird unter dem Begriff der sogenannten echten Staatsschutzdelikte gefasst.

Danach gibt es den Rahmen der politisch motivierten Kriminalität. In diesen Rahmen gehören Terrorismus und Extremismus. Dieser Rahmen wird unter dem Begriff der sogenannten unechten Staatsschutzdelikte gefasst.

Als Ausnahme zur Aufnahme des Ermittlungsverfahrens kann der Staatsschutz in Einzelfällen auch unter dem Straftatbestand der Beleidigung und Verleumdung gegen Politiker ermitteln.

Ist das in diesem Rahmen überhaupt angemessen?

Wenn wir mal außen vor lassen das es sich um einen Politiker handelt, so ist die begangene Tat so zusammenzufassen: Einem älteren Herrn wurden, während er am Baden war, die Kleidung unberechtigt entfernt. Für mich ergibt sich daraus absolut keinerlei Begründung, welche es rechtfertigt das der Staatsschutz ermittelt.

Der einzige Grund der es rechtfertigen könnte, wäre, wenn der Diebstahl eine gezielte politisch-motivierte Aktion, welche die Demokratie gefährden könnte wäre. Hatte Herr Gauland irgendwelche Atomwaffen-Codes in der Tasche? Ich bezweifle das. Ich bezweifle auch, ob die Kosten, welche durch ein Ermittlungsverfahren des Staatsschutzes dem Bürger entstehen, in diesem Kontext, auch nur im Ansatz gerechtfertigt sind.

Die Polizei geht jedenfalls von einer gezielten Tat aus, selbst das rechtfertigt für mein Verständnis nicht den Staatsschutz, gerade, weil die Begründung lautet das an dem Badeabschnitt sonst selten Kleidung gestohlen wird.

Der Grund für die Ermittlung des Staatsschutzes ist laut offizieller Stelle die Aussage des Diebes: „Nazis brauchen keinen Badespaß“. Aber, ist das schon Extremismus? Persönlich bin ich da ein wenig gespalten. Klar, es ist eine Straftat, aber eine extremistische Straftat? Wegen der Entwendung von einem Hemd, einer Cordhose und des Haustürschlüssels?

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsschutz

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