Youtuber gegen das Gesetz – Wenn Rechte dem Profit im Weg stehen

Die Youtuber-Gruppe PietSmiet geht derzeit auf die Barrikaden, weil sie von den Landesmedienanstalten dazu aufgefordert wurden, eine Rundfunklizenz zu beantragen, die gewisse Auflagen enthält. Doch Gesetz ist nun mal Gesetz.

Man mag darüber argumentieren, wie „sinnvoll“ manche Gesetze sind, vor allem mit der sich verändernden Gesellschaft oder dem Aufkommen neuer Medien. Manche Rechte erscheinen einfach „veraltet“. Nichtsdestotrotz gilt: Ein Gesetz ist nun mal ein Gesetz. So lange es gültig ist, hat sich jeder daran zu halten. Da hilft kein Heulen und kein Meckern. Klar, dass gerade Unternehmen, die ihren Profit geschmälert sehen gerne Kritik üben und sich als die großen Opfer darstellen. Das ist beispielsweise beim Arbeitszeitgesetz genauso, an das sich kaum ein Unternehmen halten will – vor allem im Pflegebereich. Doch wir leben in einem Rechtsstaat, in dem Gesetze gelten und nur, weil man sich benachteiligt sieht, kann man sich nicht einfach die Gesetze rauspicken, die einem nicht so passen und sie mal eben nicht einhalten.

Veraltet oder nicht – Gesetz ist Gesetz

§ 2 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) mag inzwischen veraltet sein. Die Gewohnheiten von „Entertainment“-Konsumenten haben sich geändert. Jedoch könnten PietSmiet und auch andere Youtuber deswegen unter diesen Paragrafen fallen, weil sie über über Twitch und Youtube ein zeitlich durchgeplantes Programm anbieten, genau wie das Fernsehsender auch tun, welche sich an den Rundfunkstaatsvertrag halten müssen. Und das hat auch gewisse Gründe. Beispielsweise den Jugendschutz.

Man stelle sich folgende Situation vor: Auf einem TV-Sender läuft ein geschnittener Actionfilm, der ab 16 Jahren freigegeben ist und deswegen erst nach 20 Uhr ausgestrahlt werden darf. Auf Youtube zeigen Gruppen wie PietSmiet Let’s Plays zu Doom, einem brutalen Shooter ab 18 Jahren, rund um die Uhr und frei für alle zugänglich – auch für Minderjährige. Und nun wird rumgeheult, dass man dies nicht mehr dürfte, wenn man eine Rundfunklizenz beantragen muss? Die Rundfunklizenz sieht auch vor, dass ein Jugendschutzbeauftragter bestellt werden muss, der dafür sorgt, dass nicht-jugendfreie Inhalte eben nicht mehr frei verfügbar sind. Klar, dass dann die Einnahmen einbrechen. Denn gerade Kinder, welche sich Spiele ab 18 Jahren nicht kaufen dürfen, freuen sich um so mehr, wenn sie die abgetrennten Köpfe und das sprudelnde Blut kostenlos auf Youtube anschauen dürfen. Der Jugendschutz und der Rundfunkstaatsvertrag stehen also dem Profit im Weg und deswegen gehen die Youtuber jetzt auf die Barrikaden.

Jugendschutz ist wichtig

Bei großen Netzwerken fallen die Gebühren für die Lizenz sicher weniger ins Gewicht. Doch der geschmälerte Profit, weil man nicht mehr zeigen darf, was man will, schon. Es stellt sich weniger die Frage, ob es sinnvoll ist, die Rundfunklizenz für Youtuber und Streamer zu vergeben, denn dies könnte wirklich veraltet sein. Es stellt sich vielmehr die Frage, wie die Regulierung aussehen könnte, wenn es ohne Rundfunklizenz gehen soll. Denn um den Jugendschutz sollte keiner rumkommen. Wenn Doom und andere Ab-18-Spiele rund um die Uhr frei auf Videoplattformen in all ihrer Brutalität von Minderjährigen angeschaut werden dürfen, dann wird das gesamte Jugendschutzsystem bei Spielen ad absurdum geführt. Warum dann Spiele ab 18 Jahren verkaufen, wenn sie im Internet frei angeschaut werden können?

Eine Regulierung von Youtube und anderen Videoplattformen hat schon einen Sinn und ist zwingend nötig, auch, wenn die neue Generation der „Geschäftsmänner“ dann weniger Profit einfährt und ihnen das gar nicht gefällt. Gesetze sind eben doch Gesetze.

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