Wieder YouTuber gesperrt, weil Publisher das Video nicht mochte!

Wieder einmal wurde ein YouTuber gesperrt weil dem Publisher ein Video nicht gefallen hat. Ist das noch freie Meinungsäußerung? Meine Gedanken dazu!

Es ist ja in der Vergangenheit ab und an, ganz selten mal vorgekommen das Spielepublisher das Copyright-System von YouTube missbrauchten um komplette Kanäle mit unliebsamen Inhalt loszuwerden. Mir ist ein Fall näher gebracht worden den ich mal aus meinen Blick beleuchte.

Kann ein Publisher so einfach jeden Account schließen lassen?

Troll

Die unbequeme Antwort ist ja, fast alle Let’s Plays oder Reviews sind eigentlich nur „geduldet“, weil sie eben Spielmaterial zeigen und somit eine Urheberrechtsverletzung begründet werden könnte. Also gehen tut das, ist man halt Scheiße.

Das Ding ist: Die Publisher erhalten mehr Reichweite, neue User ohne aktiv dafür zu zahlen und können ihr Brand aufbauen, sobald dann aber Inhalte veröffentlicht werden die sie eher nicht so gut hinstellen, dann sind diese Firmen da sehr schnell dabei, besonders kleinere Kanäle ohne Netzwerkzugehörigkeit, offline nehmen zu lassen.

An dieser Stelle will ich gar nicht so genau auf die Inhalte eingehen die gezeigt wurden, als vielmehr aufzeigen, dass es rechtlich so durchaus möglich ist und das jeder YouTuber sich dessen bewusst sein sollte, andernfalls kann man schnell seinen Account verlieren und die ganze Arbeit ist für die Katz.

Gibt es Publisher die das Nutzen?

Da gibt es durchaus einige. Der gameZINE.de-Account wurde von LEGO gesperrt, ohne vorherige Warnung oder Ankündigung – und das obwohl der genutzte Account ein Geschäftsaccount ist, mit dem wir nach wie vor monatlich Geld an Google überweisen dürfen. In dem Fall von Caddyrns-Crew Gaming Community was Fondia.fi (Clash of Clans).

Gerade vom letzteren gibt es ja tausende von Videos, das einzelne dann nur gesperrt werden ist dann doch ein ziemlich eindeutiges Signal das hier der Publisher die Möglichkeit zur Meldung einer Urheberrechtsverletzung von YouTube missbraucht um sich einen Wettbewerbsvorteil zu erschleichen, in der Presse würde man sowas Zensur nennen.

Der Account von Caddyr wurde auch nach nur einer einmaligen Meldung sofort gesperrt, ohne vorherige Warnung oder Ankündigung oder Meldung, so dass man wenigstens reagieren könnte.

Grundsätzlich finde ich diese Form der Manipulation der Medien sehr kritisch und habe auch diesen Artikel an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, als auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geleitet mit der Bitte um eine Stellungnahme zum Sachverhalt „Missbrauch von Urheberrechtsverletzungsmeldungen„.

Mein Kanal ist mir egal, bin selber kein YouTuber und habe da auch keine Ambitionen für, aber trotzdem sollte jeder YouTuber die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, was meiner Auffassung nach in dieser Sache nicht gegeben ist. Sobald wir eine Rückmeldung von den einzelnen Ministerien erhalten haben, lassen wir euch diese natürlich umgehen zukommen!

Statement Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Zu dem konkret von Ihnen geschilderten Sachverhalt liegen dem BMWi keine eigenen Erkenntnisse vor.

Grundsätzlich sieht das sog. „Notice and Action-Verfahren“ in Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen vor, dass ein Hostprovider (= jemand der fremde Inhalte im Internet speichert, z.B. Youtube) rechtswidrige Inhalte entfernen muss, sobald er davon Kenntnis hat. Das Verfahren ergibt sich aus der EU-E-Commerce-Richtlinie, die Deutschland mit dem Telemediengesetz (TMG) umgesetzt hat. Auf EU-Ebene wird derzeit eine Präzisierung des Notice-and-Action-Verfahrens erwägt.

Bleibt ein Hostprovider untätig nachdem er von einem rechtswidrigen Inhalt Kenntnis erlangt hat, kann er für den rechtswidrigen Inhalt verantwortlich gemacht werden und ggf. haften (vgl. § 10 TMG).

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